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Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Unterschied E-Bike Pedelec

Was ist der Unterschied zwischen E-Bikes und Pedelecs?

Unterschied E-Bike Pedelec

| zuletzt aktualisiert am: |

Das Wichtigste in Kürze

  • Fast alle E-Bikes im Handel sind rechtlich Pedelecs: Der Motor unterstützt dich nur beim Treten und bis maximal 25 km/h – damit gilt dein Rad als Fahrrad, ganz ohne Führerschein, Kennzeichen oder Helmpflicht.
  • S-Pedelecs unterstützen bis 45 km/h und gelten als Kleinkrafträder: Du brauchst den Führerschein der Klasse AM, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm – Radwege sind innerorts tabu.
  • Echte E-Bikes fahren per Gasgriff auch ohne Treten – dann brauchst du je nach Bauart mindestens ein Versicherungskennzeichen; nur die Anfahrhilfe bis 6 km/h bleibt beim Pedelec zulassungsfrei.
  • Unsere Vergleichstabelle zeigt dir alle Unterschiede auf einen Blick: Tempo, Führerschein, Kennzeichen, Helmpflicht und Radwegnutzung.
  • Du pendelst längere Strecken? Dann lohnt sich der Blick auf unsere S-Pedelec-Kaufberatung weiter unten – inklusive der Pflichten, die dazugehören.

E-Bikes und Pedelecs - Die Unterschiede

Ein Pedelec unterstützt dich nur dann mit seinem Motor, wenn du selbst in die Pedale trittst – und das bis maximal 25 km/h bei einer Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt. Damit gilt es rechtlich als Fahrrad: Du brauchst weder Führerschein noch Kennzeichen, und auch eine Helmpflicht gibt es nicht. Fast alle „E-Bikes“ im Handel gehören zu dieser Kategorie.

Das S-Pedelec unterstützt dich beim Treten bis 45 km/h und gilt damit als Kleinkraftrad. Du brauchst ein Versicherungskennzeichen samt Haftpflichtversicherung, den Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren) und einen geeigneten Helm. Außerdem sind Radwege innerorts für dich tabu. Ein E-Bike im engeren Sinn fährt auf Knopfdruck beziehungsweise per Gasgriff auch ohne Treten – je nach Bauart bis 20, 25 oder 45 km/h. Ab Werk zulassungsfrei ist nur die Anfahrhilfe bis 6 km/h; alles darüber braucht mindestens ein Versicherungskennzeichen.

  Pedelec S-Pedelec E-Bike (mit Gasgriff)
Motorunterstützung nur beim Treten, bis 25 km/h nur beim Treten, bis 45 km/h auch ohne Treten, je nach Bauart bis 20/25 km/h
Rechtliche Einstufung Fahrrad Kleinkraftrad Leichtmofa / Mofa
Führerschein nein Klasse AM (ab 16 Jahren) mind. Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahren)
Versicherungskennzeichen nein ja, mit Haftpflichtversicherung ja
Helmpflicht nein (empfohlen) ja ja (außer Leichtmofa bis 20 km/h)
Radweg erlaubt? ja nein (innerorts), außerorts nur mit Freigabe „E-Bike frei“ nur mit Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ bzw. „Mofas frei“
Mindestalter keins 16 Jahre 15 Jahre

Versicherungskennzeichen: Welches E-Bike braucht ein Nummernschild?

Ein Nummernschild brauchst du nur, wenn dein Elektrorad mehr kann als ein Pedelec: S-Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes mit Gasgriff fahren nur mit dem kleinen Versicherungskennzeichen – dein Pedelec bis 25 km/h bleibt kennzeichenfrei.

Das Kennzeichen bekommst du zusammen mit der passenden Haftpflichtversicherung direkt beim Versicherer, oft auch online. Es gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres; steigst du später ein, zahlst du anteilig weniger. Danach brauchst du ein neues Schild, denn wer ohne gültige Versicherung fährt, macht sich strafbar.

Tipp: Für dein Pedelec brauchst du kein Kennzeichen. Eine Fahrradversicherung gegen Diebstahl und Schäden lohnt sich aber trotzdem.


Was ist ein Pedelec?

Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wie der Name erahnen lässt, bietet ein Pedelec dem Radfahrer nur dann Unterstützung durch einen Elektromotor, sobald der Radler in die Pedale tritt. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Das Tolle an einem Pedelec: Du entscheidest, wie viel Unterstützung du beim Radeln zulässt. Möchtest du ganz auf die Motorunterstützung verzichten, kannst du sie ausschalten und herkömmlich radfahren.

Streng genommen sind E-Bikes Fahrräder, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstützung fahren. Deshalb ist das E-Bike bereits ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Dennoch hat sich der Begriff Pedelec nicht in den Alltagsgebrauch durchgesetzt. Die meisten sprechen vom E-Bike, obwohl sie das Pedelec meinen. Deshalb verwenden auch wir den Begriff "E-Bike" in Zusammenhang mit unserem Pedelec Sortiment.

Unsere Bestseller Pedelecs (Unterstützung bis 25 km/h)
Unsere Bestseller S-Pedelecs (Zulassungspflichtig, Fahren bis zu 45 km/h)

FAQ

Ist jedes E-Bike ein Pedelec?

Nein – aber fast: Der allergrößte Teil der als „E-Bike“ verkauften Räder sind rechtlich Pedelecs, deren Motor nur beim Treten und bis 25 km/h unterstützt. Echte E-Bikes mit Gasgriff, die ohne Treten fahren, sind selten und gelten als Leichtmofa oder Mofa.

Brauche ich für ein Pedelec einen Führerschein?

Nein. Ein Pedelec bis 25 km/h gilt rechtlich als Fahrrad – du brauchst weder Führerschein noch Kennzeichen, es gibt kein Mindestalter und keine Helmpflicht. Ein Helm ist trotzdem dringend empfohlen.

Welche E-Bikes brauchen ein Versicherungskennzeichen?

Alle Elektroräder, die schneller oder ohne Treten fahren: S-Pedelecs (bis 45 km/h) und E-Bikes mit Gasgriff. Das kleine Kennzeichen bekommst du mit einer Haftpflichtversicherung; es gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar.

Gilt auf dem S-Pedelec eine Helmpflicht?

Ja. Auf dem S-Pedelec musst du einen geeigneten Helm tragen, außerdem brauchst du den Führerschein der Klasse AM und ein Versicherungskennzeichen. Auf dem Pedelec bis 25 km/h gibt es dagegen keine Helmpflicht.

Darf ich mit dem S-Pedelec auf dem Radweg fahren?

Innerorts nein – S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und gehören auf die Fahrbahn. Außerorts darfst du Radwege nur nutzen, wenn sie mit dem Zusatzzeichen „E-Bikes frei“ freigegeben sind.

Wie schnell darf ein S-Pedelec fahren?

Der Motor unterstützt dich bis 45 km/h – schneller treten darfst du natürlich, aber ohne Motorhilfe. Dafür gelten Kfz-Pflichten: Führerschein AM, Kennzeichen, Helm und ein Mindestalter von 16 Jahren.

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